Wann ist ein AV-Vertrag nötig?
Wenn Ihr Sachverständigen-Büro GutachtenOS in der gehosteten Variante nutzt, verarbeitet PXL.systems personenbezogene Daten Ihrer Mandate in Ihrem Auftrag. Dafür ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich.
Ihr Büro bleibt Verantwortlicher für die Mandatsdaten. PXL.systems handelt als Auftragsverarbeiter für den technischen Betrieb der Plattform.
Was der AV-Vertrag regelt
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art der Daten und Kategorien betroffener Personen
- Pflichten von Auftragsverarbeiter und Verantwortlichem
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Unterauftragsverarbeiter (Subprozessoren) und Änderungsmitteilung
- Unterstützung bei Betroffenenrechten und Meldepflichten
- Löschung und Rückgabe von Daten nach Vertragsende
- Kontrollrechte des Verantwortlichen
Aktuelle Unterauftragsverarbeiter
Stand Juli 2026 — vollständige Liste auch in der Datenschutzerklärung:
- Supabase (Auth, PostgreSQL, Storage) — Authentifizierung, relationale Datenbank, Dateiablage
- Resend (optional) — Transaktionale E-Mails (Portal, Rechnung, Einladungen)
- Microsoft Azure OpenAI (Standard) — KI-Gutachtenentwurf, Schadenbeschreibung, OCR-Hilfe
- OpenAI (optional, Legacy) — KI-Gutachtenentwurf, Schadenbeschreibung, OCR-Hilfe
- Mistral AI (optional) — KI-Gutachtenentwurf, Schadenbeschreibung, OCR-Hilfe (EU-Alternative)
- Microsoft 365 (optional, pro Büro) — Outlook, SharePoint, Entra-ID-SSO
AV-Vertrag anfordern
Für gehostete Kunden stellen wir den AV-Vertrag auf Basis unseres Musters bereit. Bitte nennen Sie Büroname, Ansprechpartner und gewünschtes Betriebsmodell:
Muster im Partnerpaket bzw. auf Anfrage. Due-Diligence-Unterlagen (TOM, Löschkonzept, Sicherheitsübersicht): hello@pxl.systems
Auftragsverarbeiter (Kontakt)
PXL.systems
Postanschrift: siehe individuelles Angebot / Anfrage unter hello@pxl.systems
E-Mail: hello@pxl.systems
Datenschutz-Anfragen: hello@pxl.systems
Weitere Dokumente
Stand: Juli 2026